FAQ

Anmeldung

Was muss ich tun, damit ich mein Kind an der Gangolfschule Bamberg anmelden kann?
Wenn das Kind im Sprengel wohnt, bekommen die Eltern eine Einladung zum Elternabend, der meistens im Februar/März liegt. An dem Abend wird dazu alles Wichtige mitgeteilt (auch über alle Betreuungsmöglichkeiten nach und zwischen dem Unterricht). Sollten Sie außerhalb des Sprengels wohnen, aber an die Gangolfschule wollen, rufen Sie am Besten in der Schule an und klären das ab. Wenn Sie während des Schuljahres neu zugezogen sind, ist es auch am besten, wenn Sie anrufen.
Bringen Sie zur Schulanmeldung bitte folgende Unterlagen mit:
– Geburtsurkunde / Stammbuch
– evtl. Sorgerechtsbescheid
– Bescheinigung des Gesundheitsamtes

Gibt es Aufnahmekriterien für die Grundschule? (Stand: 01.01.2019)
Wenn Ihr Kind zwischen dem 1.10.2012 und dem 30.09.2013 geboren wurde, ist das Kind schulpflichtig und muss an der Sprengelschule angemeldet werden. Wenn Sie überlegen, ihr Kind zurückzustellen, dann müssen Sie es trotzdem erst in der Gangolfschule anmelden. In diesem Fall legen Sie bei der Schuleinschreibung bitte ein ärztliches Attest vor, aus dem hervorgeht, warum eine Rückstellung erforderlich ist. Außerdem sollte geklärt sein, welche Maßnahmen von Ihnen getroffen sind, damit das Kind eventuelle Entwicklungsverzögerungen aufholt. Über die Aufnahme oder Rückstellung entscheidet die Schulleitung.

Wenn Ihr Kind nach dem 30.09.2013 und bis zum 31.12.2013 geboren wurde, können Sie einen Antrag auf vorzeitige Einschulung stellen. Bitte formlos im Sekretariat abgeben oder per Post zusenden. Sollte ihr Kind ab dem 01.01.2014 geboren sein (es würde also mit 5 Jahren in die Schule kommen), so ist das möglich, dazu braucht es aber ein schulpsychologisches Gutachten. Rufen Sie in beiden Fällen bitte in der Schule an, wir klären dann die Details.

Ich habe mein Kind angemeldet. Was passiert jetzt?
Dazu bekommen Sie die Infos bei der Anmeldung, bzw. am Elternabend vorher.

Mein Kind besucht zur Zeit eine andere Grundschule, wir möchten aber, dass es an die Gangolfschule Bamberg wechselt. Was kann ich tun?
Sie müssen einen Gastschulantrag stellen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Sprengelschule. Die wird Ihnen einen Gastschulantrag aushändigen und Sie beraten. Anschließend rufen Sie am besten in der Gangolfschule an.

Mein Kind beendet im Sommer die 4. Klasse. Meldet die Gangolfschule Bamberg mein Kind an einer weiterführenden Schule an?
Nein. Für die Anmeldung an einer weiterführenden Schule, sind die Erziehungsberechtigten zuständig. Sie benötigen für die Anmeldung das Übertrittszeugnis Ihres Kindes. In der Veranstaltung dazu im November wird Ihnen alles erklärt. Die Einladung hierfür erhalten Sie von den Klassenlehrkräften.

Freistellung vom Unterricht

Mein Kind ist krank. Was muss ich tun?
Sie müssen Ihr Kind immer entschuldigen. Sie können dies entweder telefonisch unter 0951/9220610 (mit Anrufbeantworter) oder per Mail an gangolfschule@stadt.bamberg.de tun. Bitte erledigen Sie dies vor 8:00 Uhr morgens!

Kann ich mein Kind vor und/oder nach den Ferien von der Schule abmelden? Die Urlaubsreise ist dann viel günstiger.
Nein. In Bayern besteht Schulpflicht, das bedeutet, dass Kinder an Unterrichtstagen ohne begründete Ausnahme in der Schule sein müssen. Eine günstige Reise gehört nicht zu einer solchen Ausnahmeregelung. Bei Zuwiderhandlung können hohe Bußgeldstrafen drohen.

Kann ich mein Kind von der Schule abmelden, wenn wir eine Familienfeier haben (z.B. Hochzeit)?
In begründeten Ausnahmefällen (Hochzeit eines nahen Verwandten, z.B. ein Elternteil, Beerdigung eines nahen Angehörigen, etc.) ist eine Schulbefreiung durch die Schulleitung möglich. Geben Sie hierzu frühzeitig das entsprechende Formular bei der Klassenleitung ab.

Unsere Religionsgemeinschaft hat nächsten Monat einen wichtigen Feiertag. Wir möchten diesen unbedingt mit unserem Kind feiern. Kann mein Kind hierzu von der Schule befreit werden?
Auch hier kann in begründeten Fällen eine Schulbefreiung erfolgen. Geben Sie hierzu frühzeitig das entsprechende Formular bei der Klassenleitung ab. Ein Anruf am Feiertag reicht hierzu nicht aus!

Kann ich vormittags mit meinem Kind zum Arzt gehen?
Nein. Auch hier gilt die Schulpflicht. Sollte ein dringlicher Termin anstehen, der unaufschiebbar ist, wenden Sie sich bitte frühzeitig an die Klassenleitung Ihres Kindes. In jedem Fall muss eine vom Arzt ausgestellte Bescheinigung über den Praxisbesuch am nächsten Tag der Klassenleitung vorgelegt werden.

Ankunft und Abholen der Schulkinder

Die Schule beginnt um 8:00 Uhr. Wann sollte mein Kind im Schulgebäude sein?
Bitte schicken Sie Ihr Kind rechtzeitig zur Schule und bedenken Sie, dass Ihr Kind eine gewisse Zeit braucht um anzukommen (Jacke und Schuhe ausziehen, mentale Ankommenszeit). Richten Sie ihm diese nach Möglichkeit ein. Der Unterricht startet um 8:00 Uhr, da sollte Ihr Kind bereit sein und erfahrungsgemäß kann sich ein Kind, das hektisch ankommt weniger gut auf den folgenden Unterricht konzentrieren.

Darf ich mein Kind bis zur Klassenzimmertür begleiten?
Nein. Wir haben gute Erfahrungen damit gemacht, dass die Kinder ab der Schultüre alleine ins Klassenzimmer gehen. Dies fördert auch die Selbstständigkeit Ihres Kindes.
Zudem weisen wir darauf hin, dass wir alle Erwachsenen im Schulhaus ansprechen werden, die sich vor, während oder nach der Unterrichtszeit im Gebäude aufhalten.

Wo kann ich mein Kind nach der Schule abholen?
Bitte warten Sie vor dem Torbogen neben den Staatlichen Schulämtern. Es ist nicht gestattet, die Kinder im Pausenhof abzuholen oder dort auf sie zu warten, da auch hier Unterricht oder eine Betreuung durch die gfi stattfinden kann. Außerdem möchten wir vermeiden, dass Erwachsene Kindern zuschauen.

Mein Kind trödelt immer nach Schulschluss. Wie komme ich in die Schule, um ihm zu sagen, dass es sich beeilen soll?
Gar nicht. Die Erfahrung zeigt, dass es für die Kinder besser ist, wenn sie ihre Eltern in der Schule nicht treffen. Sprechen Sie mit Ihrem Kind zuhause darüber und fordern Sie ein zügiges Verlassen des Schulgebäudes nach Unterrichtsschluss nachhaltig ein.

Allgemeines

Mein Kind hat seine Brotzeit/Schulmaterial vergessen. Wie kann ich es ihm bringen?
Gar nicht. Erfahrungsgemäß funktioniert es gut, dass andere Kinder ihr Essen teilen und das betroffene Kind lernt besser an seine Sachen zu denken, wenn ihm diese nicht nachgetragen werden.

Heute ist schlechtes Wetter (Sturmwarnung, großer Schneefall, etc.). Fällt die Schule aus?
Schulausfall ist nur bei extremen Wetterbedingungen. Stärkerer Regen oder normaler Schneefall sind keine solcher extremer Wetterbedingungen. Verfolgen Sie bei etwaigen Wetterprognosen bitte den Rundfunk und schauen Sie auf unserer Homepage nach, ob der Unterricht ausfällt.
Mitteilungen über Schulausfall via Social Media (Twitter, Facebook, etc.) sind nicht gültig!

Wie kann ich mit der Lehrkraft meines Kindes sprechen?
Sie finden die aktuellen Sprechstunden hier.
Bitte melden Sie sich über das Mitteilungs- oder Hausaufgabenheft bei der Klassenlehrkraft an (auch wenn Sie eine Fachlehrkraft sprechen möchten). Außerdem findet zweimal im Schuljahr ein Elternsprechtag am Nachmittag/Abend statt, der sich an die Eltern richtet, die vormittags nie Zeit haben zur Sprechstunde zu kommen. Beachten Sie hierzu gesonderte Elternbriefe.
Eine Anmeldung zur Sprechstunde per Telefon oder E-Mail ist nicht möglich.

Ich kann einen Schulausflug/den Schullandheimaufenthalt nicht bezahlen. Was kann ich tun?
Wenden Sie sich hierfür an die Klassenlehrkraft. Sie wird Ihr Anliegen vertrauensvoll behandeln und Ihnen Möglichkeiten aufzeigen.

Wie sind die aktuellen Unterrichtszeiten?
Diese entnehmen Sie bitte unserer Startseite.

(Lukas Gosoge, Silke Tödter, Britta Jungkunst)